Beispiele für den erfolgreichen Wandel.
Bukuma. Durch intelligente Restrukturierung erfolgreich saniert.

Die BUKUMA GmbH in Rheinland-Pfalz – spezialisiert auf die Herstellung von anspruchsvollen technischen Kunststoffteilen mit eigenem Werkzeugbau in der Automobil- und Baumaschinenin dustrie – durfte sich seit Februar 2022, u.a. mit der Unterstützung von Walterscheid, in einem Eigenverwaltungs- bzw. Restrukturierungsverfahren selbst sanieren. Der Geschäftsbetrieb konnte somit an allen Standorten vollumfänglich fortgeführt werden. Grund für die Antragstellung einer Insolvenz waren Liquiditätsschwierigkeiten. Das Unternehmen musste bedingt durch die Corona- sowie die Chip- bzw. Halbleiterkrise in der Automobilindustrie in den vergangenen beiden Geschäftsjahren erhebliche Umsatzrückgänge hinnehmen.

Trotz dieser Herausforderungen hat die BUKUMA GmbH Chancen, diese anspruchsvolle Phase zu überwinden und das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen, erfolgreich genutzt und in einen Erfolgsprozess verwandelt. So erzielte man z.B. im Transformationsprozess der Automobilzuliefer industrie hin zur Elektromobilität große Fortschritte und liefert von neu errichteten modernen Betriebsstätten Kunststoffspritzteile zunehmend im Bereich elektrisch angetriebener Fahrzeuge. Zudem arbeitet die zweite Sparte der BUKUMA, die sich im Werk in Kirchwald auf die Baumaschinen industrie konzentriert, trotz Schwierigkeiten profitabel und hat keine nennenswerten Restrukturie- rungserfordernisse.

Das zunächst angestrebte Eigenverwaltungsverfahren sollte der BUKUMA im Übergang zu einer erfolgreichen Investorenlösung die erforderliche Zeit verschaffen, das Unternehmen tragfähig und damit zukunftsfähig zu restrukturieren. Für diesen Prozess wurden u.a. bereits seit Februar 2022 mit dem Generalbevollmächtigten Joachim Walterscheid (Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH) konkrete Maßnahmen konzipiert und umgesetzt, darunter z. B. auch wichtige personelle Restrukturierungsentscheidungen, die den operativen Geschäftsbetrieb deutlich stabilisierten, eine zunächst hohe Fluktuation in der Belegschaft erfolgreich stoppten und damit den Weg hin zu einer, dem Verfahren nachfolgenden, Investorenlösung vorbereiten konnten.

Auch die Umsatz- und Auftragslage des Gesamtunternehmens hatte sich im Vergleich zum Vorjahr in beiden Geschäftsbereichen (Automotive und Baumaschinen) deutlich verbessert und auch während des Insolvenzverfahrens konnte BUKUMA alle Kundenaufträge verlässlich und in der bekannten Qualität erfüllen.

So erfolgte dann auch im November 2022 – in einer vielschichtigen, komplexen Ausgangslage, unter Berücksichtigung einer ganzen Reihe von Parteien mit widerstreitenden Interessen sowie nach intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten – der geordnete Übergang in ein Regelinsolvenz-verfahren, um in der Folge den Investorenprozess noch einmal massiv zu beschleunigen. Und das nun in 2023 erreichte Verfahrensziel war von Anbeginn an fest definiert: eine schnellstmögliche Fortführungsvereinbarung und Nachfolgelösung mit den OEM-Kunden (Automotive Geschäftsbereich) für die BUKUMA. Dieses Ziel ist nun erreicht.

Im Rahmen eines sog. Asset Deals und einer damit verbundenen, übertragenden Sanierung übernahm mit Wirkung zum 01. Januar 2023 die Restart GmbH & Co. KG mit ihrer speziell auf den Automotive-Sektor ausgerichteten Beteiligung Heinze Solutions GmbH den BUKUMA Geschäftsbetrieb und wird die rd. 200 Mitarbeiter weiter beschäftigen. Der dafür nötige Kaufvertrag wurde Mitte Dezember 2022 unterzeichnet, stand jedoch unter aufschiebenden Bedingungen (Closing-Bedingungen). Diese Bedingungen wurden zwischenzeitlich vollumfänglich erfüllt, so dass die geplante Transaktion planmäßig zum Jahreswechsel 2022/2023 vollzogen werden konnte.

Es zeigt sich hier deutlich, dass ein weiterer, sorgfältig und strategisch intelligent strukturierter M&A Prozess (Investorenprozess) im Sinne vieler wichtiger Faktoren (Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze und wichtiger Teile der technischen Infrastruktur sowie reibungslose Fortführung des Geschäftsbetriebs und der gesicherten Zulieferung essentieller Komponenten an Automobilhersteller) auch durch die Beteiligung von Walterscheid nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Fashion Store. Mit neuem Konzept in die Zukunft.

Ende März 2020 hatte die Esprit Holding in Düsseldorf überraschend Insolvenz angemeldet. Jetzt schlägt dies auch auf Filialisten des Konzerns durch, z.B. auf Udo Kemena – Betreiber der Kemena Fashion Verwaltungs GmbH mit vier Modeläden in Bünde, Herford, Lübbecke und Bad Oeynhausen (Fashion-Store, Men-Store, Zeitgeist und ein Esprit-Store), der die unternehmerische Notbremse in Form eines Antrags auf Insolvenz in Eigenverwaltung zog. Die Schieflage des Mutterkonzerns Esprit und die Corona-Krise haben Kemena mit voller Wucht getroffen. Auf beides hatte Kemena keinen Einfluss, will sich in der „unverschuldeten Krise“ aber nicht geschlagen geben.

Unterstützt von Rechtsanwalt Joachim Walterscheid ist Kemena fest entschlossen einen effektiven Sanierungsplan umzusetzen und das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Zum Plan gehört die Trennung von den Esprit-Stores trennen und die Umwandlung der Filialen im Werrepark in Bad Oeynhausen und in Herford in Fashion-Stores. Bei den Filialen in Bünde und Lübbecke war das aufgrund der überraschenden Insolvenz des Konzerns so kurzfristig zwar nicht mehr möglich, aber die Gehälter der betroffenen Mitarbeiter sind für die kommenden drei Monate durch das so genannte Insolvenzgeld ersteinmal gesichert. Udo Kemena geht grundsätzlich optimistisch in die Zukunft: Das Unternehmen ist im Kern gesund, alle Geschäfte auf dem neuesten Ladenbaustand und Kemena konnte mit Hilfe von Walterscheid zukunftsweisende Konzepte erarbeiten. Wahrscheinlich kann das Verfahren daher bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Mehr Infos finden Sie hier: www.fashionstore.de.

Erfolgreich
betreute Mandate
in 2022.

  • Insolvenzplan für eine Natürliche Person beim Amtsgericht Bielefeld
Erfolgreich
betreute Mandate
in 2020.

  • Unternehmensinsolvenz mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan für die Leysieffer GmbH & Co. KG beim Amtsgericht Osnabrück.
  • Insolvenzplan für eine Einzelunternehmerin beim Amtsgericht Bielefeld.
  • Beratung/Investoreneinstieg und Insolvenzplan für die Rotorflug GmbH beim Amtsgericht Göttingen