Gesellschafter und Geschäftsführer
Über die Haftung gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen im Innenverhältnis können sich Geschäftsführer auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten leicht schadensersatzpflichtig machen. Dafür reichen neben schweren Delikten schon leichte Fahrlässigkeiten aus, z.B. auch folgende Tatbestände:
- Haftung bei der Vertretung der GmbH
- Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben
- Haftung in der Insolvenz
- Haftung bei Gesellschafterwechsel
Solche oder ähnliche Risiken können jedoch durch konsequente Prävention und kompetente Beratung effektiv vermieden werden. Walterscheid bietet Ihnen ein umfangreiches Portfolio an juristischer Beratungsleistung zur wirksamen Vorbeugung und Vermeidung Ihrer Risiken als Geschäftsführer und Gesellschafter.
Distressed M&A
Geschäftsführer und Gesellschafter können auch in anderen Situationen unter Druck, geraten – beispielsweise, wenn ein Unternehmen in Teilen oder im Ganzen in Folge einer Insolvenz oder einer finanziellen Havarie verkauft werden bzw. in einem Unternehmenszusammenschluss aufgehen muss. Der englische Ausdruck für Unternehmensfusionen und Übernahmen ist „Mergers and Acquisitions (M&A)“ – ein in Sammelbegriff für Transaktionen, bei denen sich Unternehmen oder Gesellschaften zusammenschließen oder eine Gesellschaft von einer anderen gekauft und integriert wird.
In der Corporate Finance Branche bezeichnet man auf der Basis dieser Begrifflichkeit mit „Distressed M&A“ demnach einen unternehmerischen Notverkauf. Im Unterschied zu einem normalen M&A Prozess erfolgt ein Notverkauf bei einem Unternehmen unter erheblichem Zeit- und Kostendruck, der auf jeden Fall zu vermeiden oder – falls unvermeidlich – zu verringern ist. Eine Beratung in dieser Situation verlangt nach Spezialkenntnissen im Bereich Corporate Finance. Walterscheid berät Sie mit umfangreicher und langjähriger Expertise auch in diesen Fällen.